Die Logik, die hinter der Aufnahme oder dem Ausschluss der Vereine steckt, wird ebenso offengelegt wie die Gründe dafür. Der entscheidende Knackpunkt ist, dass einige der Vereine intern hoch verschuldet sind, insbesondere was die Gehaltsrückstände von Spielern und Personal betrifft, und noch nicht in Streitigkeiten mit externen Partnern verwickelt sind. Für die oben genannten Vereine gilt noch eine dreitägige Veröffentlichungsfrist, um zu sehen, ob irgendwelche Berichte auftauchen. Sobald bestätigt wird, dass es noch Gehalts- und Schuldenrückstände gibt, werden sie einer erneuten Prüfung unterzogen. Selbst wenn die Schuldenfrage geklärt ist, müssen die Klubs strenge Standards erfüllen und u. a. den Mannschaftsaufbau und die Basiseinrichtungen verbessern, sonst werden sie nicht für die neue Saison der Profiliga zugelassen.
Aus der öffentlichen Liste geht hervor, dass in der chinesischen Super League noch drei Vereine nicht berücksichtigt wurden, in der ersten chinesischen Liga sechs und in der zweiten chinesischen Liga vier, so dass insgesamt 13 Vereine mit Problemen zu kämpfen haben. Diese 13 Vereine sind wie folgt: Super League: Wuhan Sanzhen, Cangzhou Lions, Changchun Yatai. Mitte A: Meizhou Hakka, Guangzhou Team, Guangxi Pingguo, Nanjing, Yanbian Longding, Heilongjiang Bingcheng. Mitte B: Jiangxi Lushan, Hunan Xiangtao, Ganzhou Rui Lions, Tai'an Tian'an. Die Aktualisierung des FIFA-Registrierungsverbots zeigt, dass die Cangzhou Lions (4), Guangzhou (1), Jiangxi Lushan (3), Meizhou Hakka (1), Wuhan Sanzhen (11) und Yanbian Longding (2) immer noch von dem Transferverbot betroffen sind. Dies bedeutet, dass diese sechs Vereine mit noch größeren Problemen konfrontiert sind.
Der CFA hat bei dieser Zugangsprüfung großen Wert darauf gelegt, ob die Vereine Lohn- und Schuldenprobleme haben, um die legitimen Rechte und Interessen der Spieler zu wahren, aber dies ist nur eine der Bedingungen für den Zugang zur Liga in der neuen Saison. Nach der Ankündigung des CFA wird die Liste drei Arbeitstage lang (3. Dezember 2024 bis 5. Dezember) veröffentlicht. Geht in diesem Zeitraum keine Meldung ein, so betrachtet der Verband die Meldung als richtig und gültig. Darüber hinaus wird das FA auch die anderen Zugangsbedingungen eingehend prüfen, und alle Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor der endgültige Zugang gewährt wird.