Am 6. April erreichte uns in Peking eine wichtige Nachricht: Der Chinesische Fußballverband (CFA) gab am 3. April den Zulassungsbescheid für die neue Saison der dreistufigen Liga bekannt und bestätigte formell die Zulassung von 18 Vereinen der Super League, 17 Vereinen der ersten Liga und 22 Vereinen der zweiten Liga. Der Verein Guizhou China League 1 erfüllte jedoch die Zugangsbedingungen des AFC nicht und konnte das Problem der überfälligen Gehaltsrückstände nicht lösen und verlor schließlich die Zugangsberechtigung für diese Saison; auch der Sichuan Minzu Football Club verlor die Zugangsberechtigung, weil er die Informationen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorlegte.
Die CFF hat das Bestätigungsschreiben an alle Vereine verschickt und sie gebeten, das Bestätigungsschreiben bis zum 11. April an die CFF zurückzusenden. Zu diesem Zeitpunkt wird die CFF als erste die Liste der teilnehmenden Mannschaften für die neue Saison bekannt geben.
Trotz des Aufstiegs in die dritte Liga kann sich der endgültige Kader noch ändern, da Hebei in der Chinese Super League noch nicht auf die Trainingsvorbereitungen reagiert hat und Qingdao in der Central League in dieser Saison wahrscheinlich aus der Central League ausscheiden wird.
Li Xuan, ein bekannter Fußballkommentator, teilte daraufhin mit, dass er in den letzten Tagen die Schwankungen und Bedingungen der einzelnen Mannschaften beobachtet habe. Er betonte, dass die am 3. April veröffentlichte Liste der dreistufigen Ligen in der Bekanntmachung des CFA über die Arbeiten im Zusammenhang mit der chinesischen Superliga, der ersten chinesischen Liga und der zweiten chinesischen Liga für die Saison 2022 lediglich besagt, dass diese Mannschaften den Willen zur Teilnahme und die Grundvoraussetzungen haben sowie die grundlegenden Anforderungen der AFC erfüllen, was aber nicht bedeutet, dass sie sich vollständig für die neue Saison qualifiziert haben.
Diesmal sind einige der Mannschaften mit Gehaltsrückständen "bedingter Zugang", müssen aber auch die Teilnahme bestätigen und zu dem in der Bekanntmachung angegebenen Zeitpunkt die Lösung für die Gehaltsrückstände und die Zusammenfassung der Gehaltsrückstände vorlegen; die B-Vereine müssen auch die in der B-Liga genannte Kaution zahlen.
Mit anderen Worten: Die Mannschaften, die derzeit auf der Liste stehen, sind nur qualifiziert, weitere Informationen einzureichen. Wenn sie bei der anschließenden Überprüfung scheitern oder wenn die BS-Vereine nicht in der Lage sind, die Kaution zu zahlen, können sie ihre Spielberechtigung für die neue Saison verlieren.