Am späten Nachmittag des 7. November erließ die chinesische Fußballkammer offiziell eine strenge Anordnung für die Zulassung zur Saison 2024 der Profiliga, der zufolge alle teilnehmenden Vereine zwischen dem 7. November und dem 5. Dezember alle relevanten Unterlagen bereithalten müssen. Insbesondere müssen die Vereine eine Bestätigung über die vollständige Zahlung der Löhne für die 23. Saison und eine Bestätigung über die vollständige Zahlung der Löhne für das Personal für die 23. Saison als Nachweis dafür vorlegen, dass sie für die vergangene Saison keine Rückstände haben. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass es keine Aufzeichnungen über Lohnrückstände gibt, und eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, dass es in der Vergangenheit keine Lohnrückstände gegeben hat. Wenn ein Verein das Problem der Lohnrückstände nicht ordnungsgemäß löst, wird er in der neuen Saison von der Teilnahme an den jeweiligen Spielklassen ausgeschlossen.
Gemäß der AFC-Richtlinie müssen alle Vereine die entsprechenden Unterlagen innerhalb des Zeitraums vom 7. November bis zum 5. Dezember über das Zugangssystem einreichen, danach sind die Unterlagen ungültig. Vereine, die sich um die Qualifikation für die chinesische Super League und die erste chinesische Liga bewerben, müssen ihre Unterlagen vor dem angegebenen Zeitpunkt über das Zugangssystem der AFC einreichen, während Vereine, die sich um die Qualifikation für die B-Liga bewerben, die Einreichung ihrer Unterlagen auf der Informationsplattform der AFC abschließen müssen.
Die HKFA hat auch spezifische Anforderungen an die Spezifikation der einzureichenden Materialien festgelegt. So müssen beispielsweise alle Zugangsmaterialien auf dem System basieren, sofern nicht anders angegeben, die hochgeladenen Materialien müssen im PDF-Format vorliegen und abgestempelt sein und können in chinesischer Sprache eingereicht werden. Die Klubs müssen auch auf die Behandlung überfälliger Zahlungen im In- und Ausland achten und eine Bestätigung über die vollständige Zahlung der Löhne für die 23. Saison und eine Bestätigung über die vollständige Zahlung der Löhne für das Personal der 23.