EU
Der Europäische Gerichtshof hat über die angebliche Monopolisierung des europäischen Fußballs durch die FIFA und die UEFA entschieden und festgestellt, dass die Regeln der UEFA und der FIFA gegen das EU-Kartellrecht verstoßen.
Der EuGH entschied wie folgt:
Die Vorschriften der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) und der Union of European Football Associations (UEFA) über die Notwendigkeit einer vorherigen Genehmigung für Fußballspiele zwischen Vereinen, wie z. B. der Superleague, verstoßen gegen EU-Recht.
Die von der FIFA und der UEFA aufgestellten Regeln für jedes neue vereinsübergreifende Fußballprogramm, das von ihnen vorab genehmigt werden muss, und das Verbot für Vereine und Spieler, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, sind rechtswidrig und verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht und die Dienstleistungsfreiheit.
Die Regeln der FIFA und der UEFA, die sich selbst die ausschließliche Kontrolle über die kommerziellen Rechte an diesen Wettbewerben einräumen, gelten als wettbewerbsbeschränkend. Diese Bestimmungen können erhebliche Auswirkungen auf die Medien, die Verbraucher und die Fernsehzuschauer auf dem EU-Festland haben.
Die FIFA und die UEFA sind Organisationen mit Sitz in der Schweiz und unterliegen dem Privatrecht. Ihr Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für den Fußball auf globaler und europäischer Ebene zu fördern und weiterzuentwickeln und sich durch die Festlegung von Regeln selbst zu ermächtigen, europäische Fußballspiele zwischen Vereinen zu sanktionieren und Medienrechte für diese Spiele zu entwickeln.
Dieses Urteil wird sich auf die Kontrolle der kommerziellen Interessen der FIFA und der UEFA auswirken und kann zu mehr Wettbewerb und Offenheit führen. Die genauen Auswirkungen und nachfolgenden Entwicklungen müssen jedoch weiter beobachtet und untersucht werden.
Eine Gruppe, die 12 europäische Fußballvereine vertritt, plant die Gründung eines neuen Fußballwettbewerbs namens Super League. Die FIFA und die UEFA lehnten das Projekt jedoch ab und drohten mit Sanktionen gegen Vereine und Spieler, die daran teilnehmen könnten.
Um den Streit beizulegen, reichten die Unternehmen der UEFA Super League eine Klage beim Handelsgericht in Madrid ein. Sie behaupteten, dass die Vorschriften der FIFA und der UEFA zur Sanktionierung von Spielen und zur Verwertung von Medienrechten gegen EU-Recht verstoßen.
Unter anderem in Anbetracht der Tatsache, dass die FIFA und die UEFA ein Monopol auf dem Markt haben, beschloss das spanische Gericht, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen, um ein Urteil darüber zu erhalten, ob die Vorschriften gegen EU-Recht verstoßen.
Dieser Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die europäische Fußballgemeinschaft haben und möglicherweise die Anwendung des Wettbewerbsrechts und des EU-Rechts betreffen. Das genaue Urteil und seine Auswirkungen stehen jedoch noch aus, bis der Gerichtshof der Europäischen Union endgültig entschieden hat.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Organisation von Fußballspielen zwischen Vereinen und die Nutzung von Medieninteressen wirtschaftliche Tätigkeiten sind, die den Wettbewerbsregeln und der Handlungsfreiheit unterliegen. Auch wenn die Sportwirtschaft einige Besonderheiten aufweist, wie z. B. die Tatsache, dass die Verbände ein gewisses Maß an Regulierung und Kontrolle sowie die Befugnis haben, Sanktionen zu verhängen, müssen sie dennoch die Wettbewerbsregeln einhalten.
Das Gericht stellte ferner fest, dass, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen die Befugnis hat, die Bedingungen für den Marktzugang zu bestimmen, die Bedingungen für den Zugang potenziell konkurrierender Unternehmen transparenten, objektiven, nichtdiskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien unterliegen müssen, um die Gefahr von Interessenkonflikten zu vermeiden. Die FIFA und die UEFA waren jedoch nicht an diese Kriterien gebunden, so dass das Gericht feststellte, dass sie ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht hatten.
Das Urteil bedeutet, dass die FIFA und die UEFA möglicherweise einige Anpassungen bei der Organisation von Fußballspielen zwischen Vereinen und bei der Entwicklung der Medienrechte vornehmen müssen, um die Wettbewerbsregeln und die Freizügigkeit einzuhalten. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die europäische Fußballgemeinschaft haben und könnte die Art und Weise, wie Fußballspiele organisiert und verwaltet werden, verändern.
Das Gericht stellte fest, dass die FIFA- und UEFA-Regularien über die Genehmigung, Kontrolle und Sanktionen eine unangemessene Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellen, da sie willkürlicher Natur sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Wettbewerbsprogramm (z. B. die Super League) genehmigt werden muss. In seinem Urteil hat das Gericht die Regeln der FIFA und der UEFA im Allgemeinen geprüft, sich aber nicht zu diesem speziellen Punkt geäußert.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Vorschriften der FIFA und der UEFA über die Verwertung von Medienrechten den europäischen Fußballvereinen, den Betreibern des Medienmarktes sowie den Endverbrauchern und Fernsehzuschauern Schaden zufügten und sie daran hinderten, neue oder interessante Spielereignisse zu erleben.
Dieses Urteil unterstreicht den willkürlichen Charakter der FIFA- und UEFA-Regularien und die Einschränkungen der Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit. Es kann Auswirkungen auf das Verhalten dieser Organisationen in Bezug auf die Organisation und das Management von Fußballspielen und die Ausnutzung von Medieninteressen haben.
Das Madrider Handelsgericht sollte prüfen, ob diese Regeln auch für andere Interessengruppen des Fußballs von Vorteil sind, indem es beispielsweise sicherstellt, dass aus den durch diese Interessen erwirtschafteten Gewinnen ähnliche solidarische Ausschüttungen vorgenommen werden.
Europäischer Gerichtshof
Es gibt keine Entscheidung über den Streitfall selbst. Die nationalen Gerichte oder Schiedsgerichte werden die Fälle auf der Grundlage dieses Urteils behandeln, und andere nationale Gerichte oder Schiedsgerichte, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, werden sich an dieses Urteil halten müssen.
Die A22 ist für die Planung der neuen europäischen Superliga verantwortlich und hat diese Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. Die neue europäische Superliga wird ihre Pläne für einen offenen Wettbewerb vorstellen und sicherstellen, dass alle Vereine gleich behandelt werden.
Die Entscheidung in diesem Fall wird erhebliche Auswirkungen auf die europäische Fußballgemeinschaft haben und möglicherweise die Art und Weise verändern, wie Fußballspiele organisiert und verwaltet werden und wie die Medienrechte entwickelt werden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist die allgemeine Bezeichnung für das Gerichtssystem der Europäischen Union. Er arbeitet mit den nationalen Gerichten der EU-Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass das EU-Recht in der gesamten EU einheitlich ausgelegt und angewendet wird. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seinen Sitz in Luxemburg und besteht aus drei verschiedenen Gerichten: dem Gericht, den Fachgerichten und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die ordentlichen Gerichte befassen sich mit Rechtsstreitigkeiten gegen Organe, Einrichtungen und Einzelpersonen der Europäischen Union. Die Fachgerichte befassen sich mit Rechtsstreitigkeiten in bestimmten Bereichen, z. B. mit Streitigkeiten im öffentlichen Dienst, fairem Wettbewerb, öffentlichen Dienstleistungen usw. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hingegen ist das höchste Gericht im Gerichtssystem der Europäischen Union. Er ist für die Auslegung des EU-Rechts und dessen einheitliche Anwendung in allen EU-Ländern zuständig.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat unter anderem die Aufgabe, Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mit den Organen der Europäischen Union beizulegen und Orientierungshilfe bei der Auslegung des Unionsrechts zu leisten. Seine Urteile sind für die Auslegung des Unionsrechts verbindlich und müssen von den Gerichten aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union befolgt werden.
[Hintergrund]
AC Mailand, Arsenal, Atletico Madrid, Chelsea, Barcelona, Inter Mailand, 19. April 2021
Juventus Turin
Liverpool, Manchester City, Manchester United, Real Madrid und Tottenham Hotspur haben die Gründung einer europäischen Superliga (
hervorragend
(Liga).
Die sechs Mannschaften aus der englischen Premier League (die so genannten BIG6), Atletico Madrid, der AC Mailand und Inter Mailand, die neun nachfolgenden Mannschaften, kündigten jedoch nacheinander ihren Rückzug aus der UEFA Premier League an und unterzeichneten eine Verpflichtungserklärung der Vereine mit der Union of European Football Associations (UEFA). Derzeit haben nur noch zwei Mannschaften, Real Madrid und Barcelona, ihren Verbleib in der UEFA Premier League angekündigt.
Diese Serie von Rückzugsankündigungen hat großes Interesse und Kontroversen ausgelöst, was erhebliche Auswirkungen auf das Schicksal der UEFA Premier League hat. Sie hat auch die Spaltung und den Widerstand gegen die UEFA Premier League innerhalb der europäischen Fußballgemeinschaft deutlich gemacht.
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