
Am 19. Juli erließ der chinesische Fußballverband in Peking offiziell eine Dringlichkeitsanweisung, in der alle Profifußballmannschaften aufgefordert wurden, dem Verband bis zum 18. Juli eine vollständige Liste der Zahlungsrückstände für die Saison 2021 und davor sowie einen Bericht über die Fortschritte bei der Begleichung vorzulegen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmer, die ihre Lohnforderungen noch nicht erfüllt haben, das Recht haben, dem Fußballverband die entsprechenden Bestätigungsdokumente vorzulegen, wenn sie das Verfahren zur Unterzeichnung der Bestätigung nicht erfüllt haben.
In der offiziellen Mitteilung des Fußballverbands heißt es, dass die Profifußballmannschaften zuvor aufgefordert worden waren, dem Verband die genannten Unterlagen bis zum 18. Juli vorzulegen. Diese Dokumente beziehen sich unter anderem auf alle Mitglieder der ersten Mannschaft, Spieler, Trainer und Angestellte, die in einem formellen Vertragsverhältnis mit dem Verein stehen, und diese Mitglieder müssen die eingereichte Liste der nicht gezahlten Löhne eigenhändig unterschreiben, um dies zu bestätigen.
Wenn der unbezahlte Arbeitnehmer die Unterschriftsbestätigung nicht ausgefüllt hat, kann er die entsprechenden Belege einreichen:
I. Identitätsnachweis
Unbezahlte Mitarbeiter müssen Farbscans von gültigen Ausweispapieren und Kontaktdaten vorlegen.
II. Verträge und Belege
Arbeitnehmer, denen ein Lohn geschuldet wird, müssen den mit dem Verein unterzeichneten Arbeitsvertrag und andere Belege vorlegen. Insbesondere Spieler müssen einen beim CFA hinterlegten Arbeitsvertrag vorlegen.
III. sonstige Bestimmungen
Arbeitnehmer mit Lohnrückständen müssen die oben genannten Unterlagen zwischen dem 19. Juli und dem 25. Juli 2022 per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse senden. Wenn der Arbeitnehmer mit Lohnrückständen bereits auf der Liste der Lohnrückstände des Vereins unterschrieben und bestätigt hat oder mit dem Verein eine Vereinbarung über die Begleichung von Lohnrückständen getroffen und diese bereits beim CFA eingereicht hat, muss die Übermittlung der Unterlagen nicht wiederholt werden.
Die CFA prüft alle eingegangenen Materialien und bearbeitet sie gemäß den Vorschriften.










