Kürzlich hat die Mitgliedergewerkschaft der Internationalen Profifußballer-Union (IPFU) ein Schreiben an

FIFA

Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der FIFA, den Zeitplan für internationale Spiele einseitig festzulegen, insbesondere im Hinblick auf das Jahr 2025

Club World Cup (Sportwettbewerb)

Arrangements.

Spielergewerkschaft

Es wurde argumentiert, dass die Entscheidungen die Rechte der Spieler und ihrer Gewerkschaften gemäß der EU-Grundrechtecharta verletzen und möglicherweise auch gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Professional Footballers' Association of Great Britain (PFA) und die Union des Professionnels de France (UFPF) haben mit Unterstützung der International Association of Professional Footballers in Europe (IAPF) das Handelsgericht Brüssel gebeten, den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verweisen und vier Fragen zur Vorabentscheidung zu stellen.

Die EU-Grundrechtecharta garantiert den Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften eine Reihe von Grundrechten, darunter das Verbot von Zwangsarbeit, die Arbeitsfreiheit, das Recht auf Tarifverhandlungen, gesunde Arbeitsbedingungen und das Recht auf bezahlten Urlaub. Diese Rechte sind in den Artikeln 5, 15, 28 und 31 der Charta verankert.

Spieler und Gewerkschaften haben immer wieder darauf hingewiesen, dass der derzeitige Spielplan zu schwerfällig ist, um ihn umzusetzen. Wie in den jüngsten Beschwerden von internationalen Gewerkschaften und Verbänden hervorgehoben wurde, hat es die FIFA jedoch versäumt, in Verhandlungen einzutreten und die Wettbewerbe trotz des Widerstands der Spielergewerkschaften einseitig zu erweitern, wozu auch die Entscheidung gehört, die erweiterte Klub-WM fortzusetzen.

Die neue Klub-Weltmeisterschaft wird von Mitte Juni bis Mitte Juli 2025 in den Vereinigten Staaten stattfinden. 32 Vereine und ihre Spieler werden daran teilnehmen. Die Klub-Weltmeisterschaft könnte den ohnehin schon intensiven Zeitplan um bis zu sechs Wochen verlängern, wenn man die Vorbereitungs- und Reisezeit mit einrechnet.

Die Spielergewerkschaft ist der Ansicht, dass solche Entscheidungen der FIFA gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen und in keiner Weise gerechtfertigt sind. Letztlich ist die Spielergewerkschaft der Ansicht, dass dieser neue Wettbewerb darauf abzielt, den Reichtum und die Macht des Weltfußballverbands zu vergrößern, ohne die Auswirkungen auf die beteiligten Spieler oder andere Interessengruppen des Profifußballs angemessen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus argumentierten die Spielergewerkschaften, dass solche einseitigen Ermessensentscheidungen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur "European Super League" nicht auf einem klaren, objektiven, transparenten, nicht diskriminierenden und demokratischen Rechtsrahmen beruhten und eine "Wettbewerbsbeschränkung durch ein Ziel" im Sinne von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellten. Wettbewerbsbeschränkung" im Sinne von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Die FIFA ist der Ansicht, dass es normal ist, dass einseitige Missbräuche einen Bereich betreffen, der im Rahmen einer modernen, offenen Regierungsführung natürlich in die Zuständigkeit der Sozialpartner und somit in die Aushandlung von Tarifverträgen zwischen den Spielergewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden fällt.

Die Mitgliedsverbände des europäischen Zweigs der Internationalen Föderation der Profifußballer (IFPF) haben das Handelsgericht Brüssel ersucht, diese wichtige Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen, und zwar anhand von vier Fragen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

Hat die FIFA einseitig und willkürlich einen Zeitplan für internationale Wettbewerbe und insbesondere einen neuen Wettbewerb mit der Bezeichnung "Klub-Weltmeisterschaft 2025" festgelegt und damit gegen die Rechte von Arbeitnehmern und Gewerkschaften nach dem EU-Wettbewerbsgesetz und dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union verstoßen? Verstößt die einseitige Auferlegung eines solchen Beschlusses auf die Spieler gegen das Recht der Spieler, ihre Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen über ihre Gewerkschaften kollektiv auszuhandeln, wie es in Artikel 28 des EU-Wettbewerbsgesetzes vorgesehen ist? Verstößt die Entscheidung der FIFA, den Spielern durch die Klub-WM 2025 eine erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung aufzuerlegen, gegen das in Artikel 28 garantierte Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen? Hat die einseitige Entscheidung der FIFA über den internationalen Wettbewerbskalender und die Klub-Weltmeisterschaft 2025 zu einer "Wettbewerbsbeschränkung" gemäß Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geführt?

Im Zusammenhang mit diesem Fall steht der Fall Diarra gegen die FIFA, über den der Europäische Gerichtshof in den kommenden Monaten entscheiden wird. FIFA Europe (die neben Lassana Diarra in den Fall verwickelt ist) hat darauf bestanden, dass die Regulierung des Arbeitsmarktes im Profifußball durch einen Tarifvertrag zwischen den Sozialpartnern erfolgen muss und nicht durch ein einseitig von der FIFA auferlegtes "Transfersystem", das mit der Freiheit der Arbeit und der Menschenwürde grundsätzlich unvereinbar ist. Das Berufungsgericht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland

David Trier, Präsident der IFAF Europe, sagte: "Da alle Versuche eines Dialogs gescheitert sind, müssen wir nun sicherstellen, dass die Grundrechte der Spieler in vollem Umfang gewahrt werden, indem wir die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof und damit vor den EuGH bringen. Dabei geht es nicht darum, einen bestimmten Wettbewerb zu stigmatisieren, sondern die zugrunde liegenden Probleme anzuprangern und das Fass zum Überlaufen zu bringen."

Die Mitgliedsverbände der International Professional Footballers' European Union (IPFU) wurden vor dem Handelsgericht Brüssel von der Anwaltskanzlei DuPont Hysel vertreten. Mit der Klage wurde das belgische Gericht ersucht, dem Europäischen Gerichtshof vier Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Die vier Fragen betreffen:

(b) Ob die Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften, die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert werden, insbesondere die Artikel 5, 15, 28 und 31, es der FIFA verbieten, die Klub-Weltmeisterschaft 2025 zu einem Zeitpunkt anzusetzen, der traditionell ein jährliches "Ruhefenster" für die Spieler darstellt, und eine offizielle Vertretung der Spieler/Gewerkschaften zu untersagen. Verstößt die einseitige Auferlegung einer solchen Entscheidung auf die Spieler gegen das Recht der Spieler auf Kollektivverhandlungen über die Arbeitsbedingungen gemäß Artikel 28 der Charta? Ob die Entscheidung der FIFA, durch die Klub-WM 2025 eine erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung aufzuerlegen, gegen das in Artikel 28 garantierte Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen verstößt. Ob die einseitigen Entscheidungen der FIFA über den internationalen Wettbewerbskalender und die Klub-Weltmeisterschaft 2025 zu "Spielbeschränkungen" gemäß Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geführt haben.

Die Klage könnte weitreichende Auswirkungen auf die künftige Ansetzung von internationalen Fußballspielen haben und wird die Diskussion über die Rechte und den Status von Spielern und Gewerkschaften im Profifußball weiter vorantreiben. Die Fans werden das Gerichtsverfahren in Erwartung des endgültigen Urteils aufmerksam verfolgen.

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